Home - zur Startseite
Anfahrt - so kommen Sie zum Huskyhof
Kontakt - so können Sie Kontakt mit uns aufnehmen
AGB - unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Impressum
Sitemap - damit Sie sich zurechtfinden auf unserer Website
die Kurse am Huskyhof - Musherdiplom, Schnupperkurs, Workshops und Schlittenhundefahrten
Home - zur Startseite
Der Huskyhof - seine Geschichte, seine Bewohner, die Huskies
Schlittenhunde - alles Wissenswerte über unsere Huskies
Unsere Termine der Veranstaltungen und Kurse im Jahresüberblick
Das Aktuelle Geschehen am Huskyhof Haus Waldschrat in Frauneau
Der Waldschrat Store - unser Shop mit Schlittenhundezubehör und Schnäpsen aus der Bärwurzerei

Allgemeine Bedingungen für ab 1.7.2018 abgeschlossene Verträge über Kurse mit oder ohne Unterbringung (alle Paragrafenangaben beziehen sich auf § § 651 a ff. der mit dem 1.7.2018 in Kraft tretenden Gesetzesfassung)

Vorab:
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für touristische Leistungen nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffer 4., 5. und 6. dieser Bedingungen.

Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 10.2. dieser Bedingungen.

Ihre erfassten Daten werden ausschließlich zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt.Ausführlichere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website.

1. Welche Ziffern gelten bei Kursen mit Unterbringung und Kursen ohne Unterbringung

1.1. Waldschrat‘s Adventure Company (im folgenden “WAC“ oder “wir) bietet als eigene Leistungen Schlittenhundkurse und gegebenenfalls Unterbringung hierzu an. Bei Kursen mit Unterbringung unterfällt WAC dem Pauschalreiserecht der § § 651 a BGB, es gelten dann alle Ziffern dieser Bedingungen.

1.2. Werden ausschließlich Schlittenhundkurse oder sonstige Leistungen ohne Unterbringung (zum Beispiel Schlittenhundewagenfahrt) gebucht, gilt Werkvertragsrecht, § § 631 ff. BGB. Aus diesen Bedingungen gelten deshalb nur die Ziffern 2,3.2, 4.1,5.2,7.,8.2 und 8.3), ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1. WAC erstellt bei oder nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung, die die wesentlichen Inhalte des geschlossenen Vertrages wiedergibt.

2.2. Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 10 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Geht das Angebot vom Kunden aus, so ist dieser bis zur Annahme durch WAC, jedoch längstens 10 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser gebunden.

2.3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu von WAC angebotenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit WAC, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. In die Vertragsabwicklung eingeschaltete Leistungsträger oder Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

. 3. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung des Reisepreises

3.1. Ihre Zahlungen auf den Reisepreis werden abgesichert durch den Sicherungsschein (vgl. § 651 r BGB bzw. das bei Buchung übergebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden), den WAC Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Vor Reiseende werden alle Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung, nicht fällig, soweit ein Sicherungsschein nicht vorliegt.

3.2. Mit Zugang des Sicherungsscheines, in den Fällen der Ziffer 1.2 ohne Unterbringungsleistung unabhängig vom Zugang des hier nicht erforderlichen Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig, soweit nicht anders vereinbart. Der restliche Reisepreis ist dann 21 Tage (drei Wochen) vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn fällig.

4. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer

4.1. Sie können vor dem vertraglich vorgesehenen Beginn des Aufenthalts jederzeit zurücktreten. Wir haben dann jedoch – abgesehen von den in Ziffer 4.2. geregelten Fällen – den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und 2 BGB), der sich aus dem Preis abzüglich ersparter Aufwendungen abzüglich anderweitigen Erwerbs von WAC berechnet, da sich hohe Entschädigungen ergeben können, empfehlen wir den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung.

Folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigungen kann WAC geltend machen:

bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 41. Bis 30. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 29. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%
ab 6. Tag vor Reiseantritt 90%

des Reisepreises

Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung.
Die Höhe der geforderten Entschädigung müssen wir auf Ihr Verlangen hin begründen und im Streitfall beweisen.

4.2. Treten am Ort des gebuchten Aufenthalts mit Kurs oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB). Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht auch bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reise.

4.3. In allen Fällen des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und müssen darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.

4.4. Innerhalb einer angemessenen Frist (ihre Erklärung ist stets rechtzeitig, wenn sie WAC nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht) können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag (vergleiche Ziffer 1.1) eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen WAC als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

5. Einseitige Vertragsbeendigung durch WAC/Mindestteilnehmerzahl

5.1. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 4.2.) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor vertraglich vorgesehen im Aufenthaltsbeginn unseren Rücktritt erklären.

5.2. Wir können im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl unter Einhaltung folgender Fristen vom Vertrag zurücktreten:

bei Aufenthalten, die länger als sechs Tage dauern, spätestens 20 Tage

bei Aufenthalten mit einer Dauer von höchstens sechs Tagen spätestens 7 Tage, bei Aufenthalten, die weniger als zwei Tage dauern und bei Verträgen ohne Unterbringungsleistung, spätestens 48 Stunden vor vertraglich vorgesehenen Aufenthaltsbeginn.

5.3. In den vorgenannten Fällen verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis und erstatten bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

.6. Obliegenheiten und Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung

6.1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so hat der Kunde den Mangel unverzüglich anzuzeigen (vergleiche auch 6.3, Satz 2) und kann Abhilfe verlangen. WAC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

6.2 Leistet WAC nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig,wenn WAC Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

6.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.

6.4 Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.

7. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung und erforderliche Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote.

8. Haftungsbeschränkungen für WAC als Veranstalter

8.1. Unsere Haftung als Reiseveranstalter (vgl. Ziffer 1.1.) gegenüber Ihnen auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.

8.2 Unsere Haftung bei Buchung von Leistungen ohne Unterbringung (vgl. Ziffer 1.2.) wird für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der Leistungen beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

8.2. Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt. Bis 4100 € pro Teilnehmer haften wir jedoch unbeschränkt.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

9.1. Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderen Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft bitten wir um Mitteilung.

9.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

9.3. Sie sollten sich als Teilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

10. Verjährung, außergerichtliche Streitbeilegung

10.1. Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche als Reiseteilnehmer (vergleiche Ziffer 1.1) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt dem Vertrag nach enden sollte.

10.2. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet. Grundsätzlich ziehen wir die direkte Korrespondenz/Kommunikation mit Ihnen vor und behalten uns deshalb unsere Entscheidung für den Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Streitbeilegung anzugeben: http://webgate.ec.europa.eu/odr/

11. Sonstiges

Es gelten im Fall der Ziffer 1.1 ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB (soweit WAC als Reiseveranstalter im Sinn dieser Vorschriften tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).

Waldschrat‘s Adventure Company, Inh. Anke Schürer (auch verantwortlich im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften)

Flanitzmühle 9
94258 Frauenau
Telefon: 09926/731
Telefax: 09926/8204
waldschrat.adventure@t-online.de
www.waldschrat-adventure.de